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Nahrungsmittelallergien in Schulen
Wer trägt welche Verantwortung?
Am 18.01.2012 erschienen im Tagesanzeiger, in der Basler Zeitung und im Bund ein Beitrag von Peter Schneider, der Kinder mit Nahrungsmittelallergien in der Schule zum Thema macht. Unter dem Titel «Müssen wegen einer Allergie alle verzichten?» gibt Kolumnist und Psychoanalytiker Schneider eine pointierte Einschätzung auf die Anfrage einer Mutter.
Die Mutter stellt zur Diskussion, ob es ein Grund zur Freude sei, «wenn wir als Gesellschaft so rücksichtsvoll und tolerant sind, dass ein ganzes Schulhaus wegen einem betroffenen Kind auf Nüsse verzichtet?» Oder ob es nicht doch eher absurd sei, dass eine ganze Schule sich darauf einstellen müsse.
Bei dem im Beitrag angesprochenen Schulhaus handelt es sich um eine Primarschule, die sich zum Schutz eines Kindes mit einer lebensgefährlichen Erdnuss- und Nussallergie (Cashew, Pistazie, Walnuss) entschieden hat, die ganze Schule zur nussfreien Zone zu erklären. In einem Elternbrief begründet die Schulleitung die Massnahme damit, dass beim betroffenen Kind bereits das Einatmen von Erdnusspartikeln in der Luft zu einer schweren allergischen Reaktion führen kann. Um Verwechslungen vorzubeugen, betrifft die getroffene Massnahme nicht nur Erdnüsse und die einzelnen erwähnten Nüsse, sondern Erdnüsse und Nüsse generell.
Allergische Reaktionen können verschieden stark ausgeprägt sein. Im konkreten Fall können sie lebensbedrohliche Auswirkungen haben. Deshalb scheint wichtig, die Verhältnismässigkeit solcher Massnahmen jedes Mal neu einzuschätzen. Denn schliesslich soll auch ein Kind mit einer lebensbedrohlichen Nahrungsmittelallergie am normalen Schulalltag teilnehmen dürfen.
Peter Schneider stellt die Frage, «ob man den anderen Schulkindern zumuten kann, sich selbst ständig als potenzieller Todbringer betrachten zu müssen». Die Antwort darauf lautet klar «Nein». Es kann nicht sein, dass Kinder in Angst versetzt werden, sie könnten durch ein Fehlverhalten das Leben ihrer Mitschülerin, ihres Mitschülers aufs Spiel setzen. Vielmehr geht es darum zu klären, wer welche Verantwortung trägt. Schulleitung, Lehrpersonen und Eltern von Mitschülerinnen und Mitschülern müssen über die Konsequenzen einer allergischen Reaktion bei einem betroffenen Kind informiert werden. Es ist verständlich und richtig, dass die Schule im Sinne ihrer Verantwortlichkeit Regeln für den Umgang mit dieser Thematik aufstellt. Mit einer Information auch an die anderen Schüler und deren Eltern können die von der Schule getroffenen Massnahmen nachvollziehbar gemacht werden. Zudem ist es wichtig, dass die betreuenden Personen wissen, welche Vorsichts- und Notfallmassnahmen zu treffen sind, um das Kind zu schützen.
Eine allergische Reaktion – mitunter auch mit ernsten Folgen für das betroffene Kind – kann trotz bester Rahmenbedingungen nie ausgeschlossen werden. Jedoch kann das Risiko unter Mithilfe aller soweit wie möglich reduziert werden.
Hannes Lüthi, Leiter Fachteam, aha! Allergiezentrum Schweiz