Nussallergie
Nüsse sind bei Kindern und Erwachsenen häufige Auslöser von Nahrungsmittelallergien. Schon Spuren können heikel sein.

Inhaltsübersicht:
Nussallergien treten als primäre Nahrungsmittelallergie vor allem im Kindesalter auf. Bei den meisten Betroffenen bleibt sie ein Leben lang bestehen. Tritt die Nussallergie erstmals im Jugend- oder Erwachsenenalter auf, handelt es sich meist um eine sekundäre Allergie – eine sogenannte Kreuzallergie.
Auslöser
In der Schweiz werden gemäss Lebensmittelgesetz folgende Lebensmittel als Nüsse, Schalenfrüchte oder Hartschalenobst definiert: Mandeln (Amygdalus communis L.), Haselnüsse (Corylus avellana), Walnüsse (Juglans regia), Cashewnüsse (Anacardium occidentale), Pecannüsse (Carya illinoiesis), Paranüsse (Bertholletia excelsa), Pistazien (Pistacia vera), Macadamianüsse oder Queenslandnüsse (Macadamia ternifolia).
Im Folgenden beziehen wir uns ausschliesslich auf diese Definition von Nüssen, wie diese acht Lebensmittel umgangssprachlich meistens genannt werden.
Meistens reagieren Betroffene einer primären Nussallergie auf sogenannte Speicherproteine (Allergene). Diese sind in jeder Nuss verschieden. Sie haben jedoch eine Gemeinsamkeit: Die Proteine können weder durch Hitze noch durch Magensäure zerstört werden, so dass die Nuss in jeder Form allergische Reaktionen hervorrufen kann – egal ob roh, geröstet oder gekocht. Je nach Schweregrad der Allergie müssen sogar Spuren berücksichtigt werden.
Weil die Allergene der verschiedenen Nüsse nicht identisch sind, besteht bei einer Nussallergie nicht automatisch eine Allergie auf alle Nüsse. Die Allergologin, der Allergologe kann mittels genauer Abklärung feststellen, auf welche Nüsse die betroffene Person allergisch reagiert. Nüsse, die vertragen werden, dürfen und sollen weiterhin konsumiert werden.
Vorkommen
Nüsse, aber auch Spuren von Nüssen, können in vielen unterschiedlichen Lebensmitteln vorkommen – teilweise etwas «versteckt». So findet man sie etwa in Backwaren wie Brot, Kuchen, Salzgebäcke, in Süssigkeiten wie Glace oder Riegel, in Brotaufstrichen, aber auch in Fertigprodukten und vielem mehr.
Mehr dazu in der «Einkaufshilfe Nussallergie».
Allergieverlauf
Nussallergien treten als primäre Nahrungsmittelallergie vor allem im Kindesalter auf. Bei den meisten Betroffenen bleibt sie ein Leben lang bestehen. Tritt die Nussallergie erstmals im Jugend- oder Erwachsenenalter auf, handelt es sich meist um eine sekundäre Allergie – eine sogenannte Kreuzallergie. Die Betroffenen sind eigentlich gegen Pollen allergisch und reagieren aufgrund der Ähnlichkeit der Allergene auch auf das Nahrungsmittel. Diese Allergie ist oft milder als die Primärallergie.
Mehr zur Kreuzreaktionen.
Symptome
Wie bei allen anderen Nahrungsmittelallergien treten die Symptome einer Nussallergie in der Regel unmittelbar nach dem Verzehr auf. Die Symptome können sich an der Mundschleimhaut und der Haut in Form von Rötungen, Quaddeln, Schwellungen und Juckreiz äussern. Auch Symptome der Atemwege (Husten, Keuchen, Engegefühl) und/oder des Verdauungstraktes (Schluckstörungen, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall oder Blähungen) sind möglich. In seltenen Fällen kann es zu einem anaphylaktischen Schock mit Atemnot und Kreislaufstillstand kommen.
Diagnose
Die Selbstbeobachtung – idealerweise festgehalten in einem sogenannten Symptomtagebuch – sowie die Befragung durch einen Allergologen, eine Allergologin (Anamnese), zusammen mit den Resultaten von Haut- und Bluttest, bilden die wichtigsten Grundlagen für die Diagnose einer Nussallergie. Um eine Diagnose zu sichern oder die Toleranzgrenze zu ermitteln, können zusätzlich Provokationstests notwendig werden.
Wie das Ganze genau abläuft, erfahren Sie im Erklärvideo.
Therapie
Wichtig ist eine konsequente Karenz, also das Meiden der allergieauslösenden Nuss. Auch auf versteckte Quellen in Back- und Wurstwaren, Gewürzmischungen sowie Halbfertig- und Fertigprodukten muss geachtet werden. Ob Spuren vertragen werden, entscheidet der Allergologe, die Allergologin.
Für die Umsetzung im Alltag ist die Begleitung einer spezialisierten Ernährungsfachperson hilfreich. Etwa um zu lernen, wie die Zutatenlisten zu lesen sind, um praktische Tipps zu erhalten sowie den persönlichen Alltag zu besprechen.
Wer bereits eine starke allergische Reaktion erlebt hat, sollte immer das ärztlich verschriebene Notfallset mit Adrenalin-Fertigspritze sowie Medikamente wie Antihistaminika und eventuell Kortison bei sich tragen, um bei einer erneuten, starken allergischen Reaktion rasch handeln zu können. In jedem Fall sollte nach der Erstversorgung der Notfallarzt oder ein Spital aufgesucht werden.
Mehr zur Anaphylaxie.
Hinweis zur Lebensmitteldeklaration
Nüsse gehören in der Schweiz und in der EU zu den 14 deklarationspflichtigen Allergenen. Wenn eine Nuss als Zutat in einem Lebensmittel verwendet wird, muss sie in der Zutatenliste spezifisch deklariert sein. Der Hinweis muss zudem hervorgehoben werden – zum Beispiel fett markiert, kursiv oder mit Grossbuchstaben. Zusätzlich werden unbeabsichtigte Vermischungen, sogenannte Kontaminationen oder Spuren, am Ende der Zutatenliste mit folgendem Hinweis angegeben: «kann … enthalten» oder «kann Spuren von … enthalten». Teilweise werden hier auch die Sammelbegriffe «Nüsse», «Schalenfrüchte» oder «Hartschalenobst» verwendet.
Auch im Offenverkauf, beispielsweise in der Bäckerei, Metzgerei, im Restaurant oder am Take-Away-Stand, muss das Verkaufspersonal Auskunft geben können. Gemäss Gesetz ist eine mündliche Auskunft durch eine Fachperson ausreichend. Mehr dazu in der Broschüre «Deklaration von Allergenen in Lebensmitteln».
Tipps und Tricks
- Zutatenlisten auch von bekannten Lebensmitteln vor jedem Kauf prüfen. Rezepturänderungen können jederzeit vorgenommen werden. Bei Unsicherheit geben die Hersteller oder Grossverteiler gerne Auskunft. Die Kontaktangaben sind auf der Verpackung zu finden.
- Für Einladungen bei Familie und Freunden entweder die Gastgeber genau über die Allergie instruieren oder anbieten, etwas Allergenfreies mitzubringen
- In den Ferien eine Allergiekarte in die jeweilige Landessprache übersetzt mitführen.
- Achten Sie beim Einkaufen auf Produkte mit dem Allergie-Gütesiegel, diese eignen sich besonders für Menschen mit Allergien und Intoleranzen und werden von aha! Allergiezentrum Schweiz empfohlen.
Nussallergie: häufig gestellte Fragen
Muss ich mit einer Nussallergie mein Leben lang auf Nüsse verzichten?
Die Chance, eine Allergie auf bestimmte Nüsse auszuwachsen, ist im Vergleich zu anderen Allergien klein. Die entsprechende Nussart sowie bei einer schweren Allergie auch Spuren davon, muss meistens ein Leben lang gemieden werden.
Muss ich bei einer Nussallergie auf alle Nüsse verzichten?
Bei einer Nussallergie besteht nicht automatisch eine Allergie auf alle Nüsse. Die Allergologin, der Allergologe kann mittels genauer Abklärung feststellen, auf welche Nusssorten die betroffene Person allergisch reagiert. Je nach Schweregrad der Allergie müssen auch Spuren vermieden werden. Nusssorten, die vertragen werden, dürfen und sollen konsumiert werden.
Muss ich mit einer Nussallergie auch auf Erdnüsse verzichten?
Bei einer Nussallergie besteht nicht automatisch eine Allergie auf Erdnüsse. Erdnüsse gehören zur Familie der Hülsenfrüchte und werden gemäss Lebensmittelgesetz separat behandelt. Sie gehören also nicht zu den Nüssen. Doch: Neben einer bestehenden Nussallergie kann zusätzlich eine Allergie auf Erdnuss auftreten. Dies sollte mit einem Allergologen, einer Allergologin abgeklärt werden.
Was muss ich mit einer Cashewallergie beachten ?
Cashews gehören in der Schweiz und in der EU zu den deklarationspflichtigen Allergenen. Und werden als Nuss bezeichnet. Durch die Veränderung unserer Essgewohnheiten sind die Cashewkerne mittlerweile auch hierzulande beliebt und in vielen Nahrungsmitteln zu finden, unter anderem in Müeslimischungen, Pesto und in zahlreichen veganen Produkten. Ähnlich wie die Erdnuss können auch die Cashews bei Betroffenen schon in kleinen Mengen eine starke allergische Reaktion auslösen. Häufig treten aufgrund von Kreuzreaktionen eine Cashew- und eine Pistazienallergie gemeinsam auf.
Kann man auch auf Marroni allergisch sein?
Marroni gehören gemäss dem Schweizer Lebensmittelrecht nicht zu 14 Hauptallergene, können jedoch, auch wenn selten, Allergien auslösen. Eine Marroni-Allergie kann allerdings auch durch eine Kreuzallergie mit Latex entstehen.
Und was ist mit der Kokosnuss?
Obwohl im Namen der Begriff Nuss steckt, zählt die Kokosnuss nicht zu den Nüssen, die im Schweizer Lebensmittelrecht definiert sind. Allergien gegen Kokosnüsse sind zumindest in Europa und den USA nach wie vor selten. Die meisten Nussallergiker können Kokosnüsse problemlos verzehren.
Auswärts essen: Worauf muss ich achten?
Kontaminationen mit Nüssen können auftreten, wenn am gleichen Ort – also etwa in der Küche, in der Metzgerei oder an Glace-Ständen – Nüsse verwendet werden. Das ist leider häufig der Fall. Deshalb ist bei einer sehr starken Nussallergie beim Auswärtsessen besondere Vorsicht geboten.
Redaktion: aha! Allergiezentrum Schweiz, in Zusammenarbeit mit dem Wissenschaftlichen Beirat.