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Neues Lebensmittelrecht bringt Vorteile
Seit dem 1. Mai 2017 gilt in der Schweiz ein neues Lebensmittelrecht. Es erhöht die Transparenz und schützt besser vor gesundheitlichen Risiken und Täuschung. Davon können auch Allergikerinnen und Allergiker profitieren. aha! Allergiezentrum Schweiz gibt Tipps.
Mehr Transparenz, mehr Schutz für die Gesundheit und vor Täuschung, der Handel wird vereinfacht: Die Revision des Lebensmittelrechts vom 1. Mai 2017 bringt in verschiedenen Bereichen Verbesserungen, wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen mitteilt.
Bessere Deklaration im Offenverkauf
Allergikerinnen und Allergiker profitieren vor allem im Offenverkauf: Ob in der Bäckerei, Käserei, am Markt, im Restaurant oder Detailhandel, Betroffene finden künftig bessere Angaben zu Allergenen in offen angebotenen Lebensmitteln. Hinweise auf Zutaten, die Allergien oder Intoleranzen auslösen, sind neu schriftlich z.B. auf der Menükarte festgehalten oder können wie bisher durch Nachfrage beim Personal eingeholt werden. «Die mündliche Auskunft muss gemäss neuer "Verordnung betreffend die Information über Lebensmittel LIV" durch eine fachkundige Person oder anhand einer schriftlichen Vorlage erfolgen», führt Karin Stalder, Expertin bei aha! Allergiezentrum Schweiz aus.
Auch bei verpackten Lebensmitteln gibt es mehr Transparenz: Neben der generellen Pflicht zur Deklaration der Nährwerte, Angabe des Produktionslandes sowie der Herkunft einzelner Rohstoffe in Lebensmitteln, ist auch die Angabe der Zutaten, die Allergien auslösen können, wie bisher obligatorisch. Dies gilt neu auch für Lebensmittel, die im Online-Handel angeboten werden. Weitere Neuerungen betreffen auch die Bereiche Kosmetika, Spielzeug, Verpackungen und Gebrauchsgegenstände, wie der Medienmitteilung und der Website des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen zu entnehmen ist.
Beratungen und Kurse
aha! Allergiezentrum Schweiz bietet Betrieben individuelle Beratungen an, zugeschnitten auf ihre spezifischen Fragestellungen und Herausforderungen wie etwa der Umsetzung der Allergenkennzeichnung, der Einführung eines Allergenmanagements oder der Identifikation von Gefahrenquellen in der Produktion. Weiterführende Informationen.
Für Gastronomiebetriebe bietet aha! Allergiezentrum Schweiz Kurse für mehr Sicherheit im Umgang mit Gästen mit praktischen Ratschlägen und Informationen zu Gesetzesvorgaben an. Weiterführende Informationen.